I. Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen einem oder mehreren Gästen und dem Hotel Global Inn, Kleiststr. 46, 38440 Wolfsburg, Eigentümerin Volkswagen Immobilien GmbH, Poststr. 28, 38440 Wolfsburg, abgeschlossen werden. Für die Anwendung der Geschäftsbedingungen kommt es nicht darauf an, wie viele Zimmer für welchen Zeitraum gebucht werden und ob nur eine (natürlich oder juristische) Person oder mehrere Personen als Bucher auftreten. Sie sind Grundlage für sämtliche Hotel- bzw. Gastaufnahmeverträge, welche mit dem Global Inn abgeschlossen werden.
2. Im Rahmen des Beherbergungsvertrages verpflichtet sich der Gast/die Gäste, die vereinbarten Preise für die Zimmerunterbringung und sonstige Nebenleistungen (beispielsweise Nutzung des Telefons) zu entrichten; im Gegenzug wird das Global Inn die vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere Bereitstellung der Hotelräume) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gewährleisten.
3. Die zur Verfügung gestellten Räume werden pro Nacht und Gast berechnet. Bei Ende der Nutzungsdauer des Zimmers ist der jeweilige Gast verpflichtet, die entsprechende Rechnung in bar zu bezahlen. Kreditkarten werden akzeptiert.
4. Für sämtliche Gegenstände, die dem Gast in Gemeinschaftsräumen einschließlich Restaurationsbetrieben Abhandenkommen, haftet dieser selbst, sofern dem Global Inn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann. Unter Gemeinschaftsräumen sind sämtliche Einrichtungen zu verstehen, die außerhalb des speziell vom Gast gemieteten Zimmers gelegen sind. Hierzu gehören auch Seminarräume, sofern es sich nicht um Übernachtungsgäste handelt.
Sofern der Gast Wertgegenstände im Zimmer zurückgelassen hat und diese - ohne Verschulden des Gastes - Abhandenkommen, gilt folgendes: das Global Inn übernimmt die Haftung im Sinne des § 702 BGB nur bis zu einem Betrage, der maximal dem 100-fachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 500,00 EUR und höchstens bis zu dem Betrag von 3.000,00 EUR. Bezüglich sämtlicher Gegenstände, die einen höheren Wert als 50,00 EUR haben und die für den Gast im Rahmen seiner Lebensführung abkömmlich sind, besteht die Verpflichtung des Gastes, diese im Wertsafe der Rezeption zu deponieren. Insoweit kommt zwischen dem Hotel und dem Gast ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag gem. § 701 Abs. 2 Ziff. 1 BGB zustande. Ein solcher Aufbewahrungsvertrag zwischen dem Global Inn und dem Gast kommt nicht schon dadurch zustande, dass der Gast Wertgegenstände (s.o.) in das Hotelzimmer einbringt. Im übrigen ist die Haftung des Global Inn auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Der Gast hat die Hausordnung des Global Inn zu beachten. Er hat sich insbesondere so zu verhalten, dass der Hotelbetrieb nicht beeinträchtigt und vor allem andere Gäste nicht gestört werden. Sofern der Gast hiergegen verstößt, kann das Global Inn den Gastaufnahmevertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine schriftliche Abmahnung vorher nicht erforderlich. Weiterhin ist eine fristlose Kündigung dann zulässig, wenn der Gast trotz Mahnung offenstehende Rechnungen des Global Inn nicht ausgleicht. Eine fristgemäße Kündigung vor Erreichen des Vertragsendes ist beiden Seiten nicht möglich.
6. Bestandteil der geltenden Hausordnung ist auch, dass mit sämtlichen zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenständen sowie im Zimmer selbst pfleglich umgegangen und Beschädigungen vermieden werden. Das Kochen und die Speisenzubereitung auf den Zimmern ist generell untersagt.
7. Sofern das Global Inn den Vertrag mit dem Gast im o.a. Sinne berechtigt fristlos gekündigt hat, ist der Gast zum Ersatz sämtlichen daraus dem Global Inn entstehenden Schadens verpflichtet, insbesondere bei Zerstörung und Entwendung von Gegenständen sowie bei Nichtweitervermietbarkeit des Zimmers.
8. Der Gast ist grundsätzlich berechtigt, ein bestelltes Zimmer wieder abzusagen. Bei Nichteinhaltung der unten näher geregelten Stornofristen ist das Global Inn berechtigt, 80 % des vereinbarten Entgeltes dem Gast in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht es frei, dem Global Inn nachzuweisen, dass ihm durch die nicht fristgerechte Stornierung geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Gleiches gilt auch für sogenannte optionale Reservierungen. Die entsprechenden Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Sollte der Gast die ihm eingeräumte Option nicht rechtzeitig ausüben, hat das Global Inn das Recht, nach Ablauf der Optionsfrist reservierte Zimmer bzw. Seminarräume anderweitig zu vergeben bzw. zu vermieten.
9. Am Tag der Abreise hat der Gast das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr mittags zu räumen. Sollte die Räumung des Zimmers nicht fristgemäß erfolgen und das Global Inn an einer Weitervermietung gehindert sein, so werden dem Gast ebenfalls 80 % des Tagespreises (s. Ziff. 8) in Rechnung gestellt. Der Gast hat die Möglichkeit, den Beweis zu führen, dass dem Global Inn gar kein oder aber ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Der Gast ist verpflichtet, das von ihm reservierte Zimmer bis 19.00 Uhr am Anreisetag zu beziehen. Sollte dies nicht geschehen, so behält sich das Global Inn vor, das Zimmer anderweitig zu vergeben, es sei denn, es ist Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden. Dies gilt auch für Reservierungen, die länger als einen Tag dauern. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat der Gast insoweit nicht. Diese Regelung bezieht sich nur auf Reservierungen, die vom Global Inn nicht vorher schriftlich garantiert worden sind.
11. Sofern der Gast nach Vertragsende in seinem Zimmer verbleibt, findet keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 568 BGB statt. Einer Verlängerung wird seitens des Global Inn bereits jetzt widersprochen. Sofern der Gast eine Reservierung über seinen ursprünglichen Abreisetag hinaus wünscht, ist vielmehr mit dem Global Inn ein neuer Beherbergungsvertrag zu schließen.
12. Sofern Bucher und Gast nicht ein und dieselbe Person sind, haftet der Bucher für die Entrichtung des vereinbarten Entgeltes alleine sowie gesamtschuldnerisch mit dem Gast für sämtliche weiteren Verpflichtungen aus diesem Vertrag (z.B. Schadenersatz wegen Zerstörung und Abhandenkommen).
13. Nur der Gast, für den das Zimmer reserviert ist, darf dieses auch nutzen. Dritte Personen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Global Inn das Zimmer nicht benutzen oder mitbenutzen. Eine einmal erteilte Ausnahmegenehmigung ist jederzeit frei widerruflich. Ein Verstoß hiergegen kann zur fristlosen Kündigung seitens des Global Inn führen. Tiere dürfen ebenfalls ohne ausdrückliche Genehmigung nicht in den Zimmern untergebracht werden.
14. Eine Reservierung zwischen dem Gast und dem Global Inn kommt nur dann verbindlich zustande, wenn diese vom Hotel schriftlich bestätigt und vom Gast wiederum schriftlich rückbestätigt wird. Die Rückbestätigung des Gastes bezieht sich auch auf die Geltung der vorher ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Reservierung ist für das Global Inn nur dann bindend, wenn der Gast das Zimmer bis spätestens 24.00 Uhr am Anreisetag bezieht. Ansonsten gilt die Regelung unter Ziff. I.10 mit Ausnahme des ersten Satzes.
II. Bedingungen für Zimmerreservierungen
1. Die nachfolgenden Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im o.a. Sinne und gelten speziell für Zimmerreservierungen.
2. Sofern ein oder mehrere Zimmer für einen längeren Zeitraum (ab 3 Wochen) gebucht werden, ist das Global Inn berechtigt, vom Gast die Hereingabe einer Sicherheitsleistung (Deposit) zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung darf das vereinbarte Entgelt für eine 3-wöchige Nutzungsdauer nicht überschreiten.
Dauert der Vertrag länger als 6 Monate, so ist das Global Inn nach einem halben Jahr berechtigt, die Preise einem neuen Niveau anzupassen, sofern sich die Preise im Global Inn allgemein geändert haben.
Gleiches gilt auch, wenn zwischen Reservierungszeitpunkt und Beginn der Inanspruchnahme des Zimmers mehr als ein halbes Jahr liegt. Insoweit ist das Global Inn ebenfalls im Rahmen von allgemeinen hausinternen Preiserhöhungen berechtigt, die erhöhten Preise an den Gast weiterzugeben und insoweit nicht mehr an die ursprünglich geltenden Preise gebunden.
3. Es gelten folgende Stornofristen im o.g. Sinne:
1 Zimmer 1 Tag vor Übernahme;
bis zu 10 Zimmern 1 Woche vor Übernahme;
bis zu 20 Zimmern 2 Wochen vor Übernahme;
bis zu 30 Zimmern 3 Wochen vor Übernahme;
bis zu 40 Zimmern 4 Wochen vor Übernahme;
bei mehr als 40 Zimmern 6 Wochen vor Übernahme.
Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Global Inn nachzuweisen, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Sofern bei einer Buchung mehrerer Zimmer (Kontingentbuchung) in der Person von einer oder mehreren Gästen ein Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt, wird der Vertrag im übrigen fortgeführt. Der Besteller haftet für die beim Global Inn eingetretenen Schäden.
III. Gesonderte Bestimmungen für Langzeit- bzw. Boardingverträge
1. Die nachfolgenden Bestimmungen ergänzen bzw. modifizieren unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen gem. Ziff. I und Ziff. II.
2. Bei Langzeit- bzw. Boardingverträgen gelten in Abweichung zu Ziff. II. 3. folgende Stornofristen:
bei einer Reservierungsdauer von 3 Monaten 14 Tage vorher;
bei einer Reservierungsdauer von 6 Monaten 30 Tage vorher;
bei einer Reservierungsdauer von mehr als 6 Monaten 90 Tage vorher.
Bei Nichteinhaltung dieser Stornofristen ist das Global Inn berechtigt, dem Gast bzw. Besteller 80 % des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu stellen. Dem Gast bzw. Besteller steht es frei, dem Global Inn nachzuweisen, daß ihm durch die nicht fristgerechte Stornierung geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Bei Langzeit- bzw. Boardingverträgen ist der Besteller bzw. Gast nicht berechtigt, von dem Global Inn eine wöchentliche Abrechnung der Leistung zu verlangen.
3. Im Rahmen der o.a. Verträge kann der Gast - aufgrund gesondert noch abzuschließender Verträge - Serviceleistungen mit dem Global Inn vereinbaren (beispielsweise täglicher Reinigungsservice, zusätzlicher Wäschewechsel). Die entsprechenden Preise werden dem Besteller bzw. Gast von Mitarbeitern des Global Inn mitgeteilt.
Die im Vertrag ausgewiesenen monatlichen Beträge sind für den ersten Monat bereits bei Anreise zur Zahlung fällig. Bei längerer Vertragsdauer sind die monatlichen Kosten jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monates an das Global Inn zu entrichten.
IV. Gesonderte Bestimmungen für Seminarräume bzw. Seminare
1. Diese Regelung gilt speziell für gebuchte Seminarräume. Sie ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen unter Ziff. I und II.
2. Es gelten insoweit folgende Stornofristen:
2 Tage pro Raum vor Mietbeginn; die Frist verlängert sich für jeden weiter gemieteten Seminarraum um weitere 2 Tage.
Sofern der Gast bzw. Besteller die Stornofristen nicht einhält, ist das Global Inn berechtigt, 80 % des Mietpreises in Rechnung zu stellen. Dem Gast bzw. Besteller steht es frei, nachzuweisen, daß dem Global Inn geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Der Gast ist verpflichtet, dem Global Inn mindestens 1 Woche vor Seminarbeginn mitzuteilen, wie viele Teilnehmer erwartet werden. Bei einer Überbelegung des gemieteten Raumes von mehr als 10 % der Teilnehmer ist das Global Inn berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. Den entstandenen Schaden hat der Gast zu ersetzen.
4. Sofern das Global Inn auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes zusätzliche Tagungstechnik bei einem externen Anbieter bestellt, ist der Gast auch bei Einhaltung der Stornofristen verpflichtet, dem Global Inn die getätigten Aufwendungen bei entsprechendem Nachweis zu ersetzen.
5. Für vom Gast bzw. den entsprechenden Teilnehmern in den Seminarraum eingebrachte Gegenstände haftet das Global Inn nicht, es sei denn, den dort angestellten Personen wäre Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Sollte es sich bei dem Seminarteilnehmer gleichzeitig um einen Übernachtungsgast handeln, gilt diese Regelung nicht. Vielmehr erlangt Ziff. I. 4 Geltung.
6. Für die Tagungsverpflegung kommt ein Vertrag mit dem Global Inn nicht zustande. Das Global Inn tritt insoweit als Vermittler zum Leistungserbringer auf. Sollten durch das Global Inn im Auftrag des Gastes beim Leistungserbringer bestellte Waren aus welchen Gründen auch immer (z.B. Stornierung) nicht abgenommen werden, wird der Leistungserbringer selbst Ersatzansprüche an den Gast stellen. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, sofern nämlich die Tagungsverpflegung nicht oder nicht im gehörigen Umfang zur Verfügung gestellt wird. Insoweit steht es dem Gast frei, sich direkt an den Leistungserbringer zu wenden.
1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen einem oder mehreren Gästen und dem Hotel Global Inn, Kleiststr. 46, 38440 Wolfsburg, Eigentümerin Volkswagen Immobilien GmbH, Poststr. 28, 38440 Wolfsburg, abgeschlossen werden. Für die Anwendung der Geschäftsbedingungen kommt es nicht darauf an, wie viele Zimmer für welchen Zeitraum gebucht werden und ob nur eine (natürlich oder juristische) Person oder mehrere Personen als Bucher auftreten. Sie sind Grundlage für sämtliche Hotel- bzw. Gastaufnahmeverträge, welche mit dem Global Inn abgeschlossen werden.
2. Im Rahmen des Beherbergungsvertrages verpflichtet sich der Gast/die Gäste, die vereinbarten Preise für die Zimmerunterbringung und sonstige Nebenleistungen (beispielsweise Nutzung des Telefons) zu entrichten; im Gegenzug wird das Global Inn die vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere Bereitstellung der Hotelräume) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gewährleisten.
3. Die zur Verfügung gestellten Räume werden pro Nacht und Gast berechnet. Bei Ende der Nutzungsdauer des Zimmers ist der jeweilige Gast verpflichtet, die entsprechende Rechnung in bar zu bezahlen. Kreditkarten werden akzeptiert.
4. Für sämtliche Gegenstände, die dem Gast in Gemeinschaftsräumen einschließlich Restaurationsbetrieben Abhandenkommen, haftet dieser selbst, sofern dem Global Inn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann. Unter Gemeinschaftsräumen sind sämtliche Einrichtungen zu verstehen, die außerhalb des speziell vom Gast gemieteten Zimmers gelegen sind. Hierzu gehören auch Seminarräume, sofern es sich nicht um Übernachtungsgäste handelt.
Sofern der Gast Wertgegenstände im Zimmer zurückgelassen hat und diese - ohne Verschulden des Gastes - Abhandenkommen, gilt folgendes: das Global Inn übernimmt die Haftung im Sinne des § 702 BGB nur bis zu einem Betrage, der maximal dem 100-fachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 500,00 EUR und höchstens bis zu dem Betrag von 3.000,00 EUR. Bezüglich sämtlicher Gegenstände, die einen höheren Wert als 50,00 EUR haben und die für den Gast im Rahmen seiner Lebensführung abkömmlich sind, besteht die Verpflichtung des Gastes, diese im Wertsafe der Rezeption zu deponieren. Insoweit kommt zwischen dem Hotel und dem Gast ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag gem. § 701 Abs. 2 Ziff. 1 BGB zustande. Ein solcher Aufbewahrungsvertrag zwischen dem Global Inn und dem Gast kommt nicht schon dadurch zustande, dass der Gast Wertgegenstände (s.o.) in das Hotelzimmer einbringt. Im übrigen ist die Haftung des Global Inn auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Der Gast hat die Hausordnung des Global Inn zu beachten. Er hat sich insbesondere so zu verhalten, dass der Hotelbetrieb nicht beeinträchtigt und vor allem andere Gäste nicht gestört werden. Sofern der Gast hiergegen verstößt, kann das Global Inn den Gastaufnahmevertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine schriftliche Abmahnung vorher nicht erforderlich. Weiterhin ist eine fristlose Kündigung dann zulässig, wenn der Gast trotz Mahnung offenstehende Rechnungen des Global Inn nicht ausgleicht. Eine fristgemäße Kündigung vor Erreichen des Vertragsendes ist beiden Seiten nicht möglich.
6. Bestandteil der geltenden Hausordnung ist auch, dass mit sämtlichen zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenständen sowie im Zimmer selbst pfleglich umgegangen und Beschädigungen vermieden werden. Das Kochen und die Speisenzubereitung auf den Zimmern ist generell untersagt.
7. Sofern das Global Inn den Vertrag mit dem Gast im o.a. Sinne berechtigt fristlos gekündigt hat, ist der Gast zum Ersatz sämtlichen daraus dem Global Inn entstehenden Schadens verpflichtet, insbesondere bei Zerstörung und Entwendung von Gegenständen sowie bei Nichtweitervermietbarkeit des Zimmers.
8. Der Gast ist grundsätzlich berechtigt, ein bestelltes Zimmer wieder abzusagen. Bei Nichteinhaltung der unten näher geregelten Stornofristen ist das Global Inn berechtigt, 80 % des vereinbarten Entgeltes dem Gast in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht es frei, dem Global Inn nachzuweisen, dass ihm durch die nicht fristgerechte Stornierung geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Gleiches gilt auch für sogenannte optionale Reservierungen. Die entsprechenden Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Sollte der Gast die ihm eingeräumte Option nicht rechtzeitig ausüben, hat das Global Inn das Recht, nach Ablauf der Optionsfrist reservierte Zimmer bzw. Seminarräume anderweitig zu vergeben bzw. zu vermieten.
9. Am Tag der Abreise hat der Gast das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr mittags zu räumen. Sollte die Räumung des Zimmers nicht fristgemäß erfolgen und das Global Inn an einer Weitervermietung gehindert sein, so werden dem Gast ebenfalls 80 % des Tagespreises (s. Ziff. 8) in Rechnung gestellt. Der Gast hat die Möglichkeit, den Beweis zu führen, dass dem Global Inn gar kein oder aber ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Der Gast ist verpflichtet, das von ihm reservierte Zimmer bis 19.00 Uhr am Anreisetag zu beziehen. Sollte dies nicht geschehen, so behält sich das Global Inn vor, das Zimmer anderweitig zu vergeben, es sei denn, es ist Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden. Dies gilt auch für Reservierungen, die länger als einen Tag dauern. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat der Gast insoweit nicht. Diese Regelung bezieht sich nur auf Reservierungen, die vom Global Inn nicht vorher schriftlich garantiert worden sind.
11. Sofern der Gast nach Vertragsende in seinem Zimmer verbleibt, findet keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 568 BGB statt. Einer Verlängerung wird seitens des Global Inn bereits jetzt widersprochen. Sofern der Gast eine Reservierung über seinen ursprünglichen Abreisetag hinaus wünscht, ist vielmehr mit dem Global Inn ein neuer Beherbergungsvertrag zu schließen.
12. Sofern Bucher und Gast nicht ein und dieselbe Person sind, haftet der Bucher für die Entrichtung des vereinbarten Entgeltes alleine sowie gesamtschuldnerisch mit dem Gast für sämtliche weiteren Verpflichtungen aus diesem Vertrag (z.B. Schadenersatz wegen Zerstörung und Abhandenkommen).
13. Nur der Gast, für den das Zimmer reserviert ist, darf dieses auch nutzen. Dritte Personen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Global Inn das Zimmer nicht benutzen oder mitbenutzen. Eine einmal erteilte Ausnahmegenehmigung ist jederzeit frei widerruflich. Ein Verstoß hiergegen kann zur fristlosen Kündigung seitens des Global Inn führen. Tiere dürfen ebenfalls ohne ausdrückliche Genehmigung nicht in den Zimmern untergebracht werden.
14. Eine Reservierung zwischen dem Gast und dem Global Inn kommt nur dann verbindlich zustande, wenn diese vom Hotel schriftlich bestätigt und vom Gast wiederum schriftlich rückbestätigt wird. Die Rückbestätigung des Gastes bezieht sich auch auf die Geltung der vorher ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Reservierung ist für das Global Inn nur dann bindend, wenn der Gast das Zimmer bis spätestens 24.00 Uhr am Anreisetag bezieht. Ansonsten gilt die Regelung unter Ziff. I.10 mit Ausnahme des ersten Satzes.
II. Bedingungen für Zimmerreservierungen
1. Die nachfolgenden Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im o.a. Sinne und gelten speziell für Zimmerreservierungen.
2. Sofern ein oder mehrere Zimmer für einen längeren Zeitraum (ab 3 Wochen) gebucht werden, ist das Global Inn berechtigt, vom Gast die Hereingabe einer Sicherheitsleistung (Deposit) zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung darf das vereinbarte Entgelt für eine 3-wöchige Nutzungsdauer nicht überschreiten.
Dauert der Vertrag länger als 6 Monate, so ist das Global Inn nach einem halben Jahr berechtigt, die Preise einem neuen Niveau anzupassen, sofern sich die Preise im Global Inn allgemein geändert haben.
Gleiches gilt auch, wenn zwischen Reservierungszeitpunkt und Beginn der Inanspruchnahme des Zimmers mehr als ein halbes Jahr liegt. Insoweit ist das Global Inn ebenfalls im Rahmen von allgemeinen hausinternen Preiserhöhungen berechtigt, die erhöhten Preise an den Gast weiterzugeben und insoweit nicht mehr an die ursprünglich geltenden Preise gebunden.
3. Es gelten folgende Stornofristen im o.g. Sinne:
1 Zimmer 1 Tag vor Übernahme;
bis zu 10 Zimmern 1 Woche vor Übernahme;
bis zu 20 Zimmern 2 Wochen vor Übernahme;
bis zu 30 Zimmern 3 Wochen vor Übernahme;
bis zu 40 Zimmern 4 Wochen vor Übernahme;
bei mehr als 40 Zimmern 6 Wochen vor Übernahme.
Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Global Inn nachzuweisen, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Sofern bei einer Buchung mehrerer Zimmer (Kontingentbuchung) in der Person von einer oder mehreren Gästen ein Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt, wird der Vertrag im übrigen fortgeführt. Der Besteller haftet für die beim Global Inn eingetretenen Schäden.
III. Gesonderte Bestimmungen für Langzeit- bzw. Boardingverträge
1. Die nachfolgenden Bestimmungen ergänzen bzw. modifizieren unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen gem. Ziff. I und Ziff. II.
2. Bei Langzeit- bzw. Boardingverträgen gelten in Abweichung zu Ziff. II. 3. folgende Stornofristen:
bei einer Reservierungsdauer von 3 Monaten 14 Tage vorher;
bei einer Reservierungsdauer von 6 Monaten 30 Tage vorher;
bei einer Reservierungsdauer von mehr als 6 Monaten 90 Tage vorher.
Bei Nichteinhaltung dieser Stornofristen ist das Global Inn berechtigt, dem Gast bzw. Besteller 80 % des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu stellen. Dem Gast bzw. Besteller steht es frei, dem Global Inn nachzuweisen, daß ihm durch die nicht fristgerechte Stornierung geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Bei Langzeit- bzw. Boardingverträgen ist der Besteller bzw. Gast nicht berechtigt, von dem Global Inn eine wöchentliche Abrechnung der Leistung zu verlangen.
3. Im Rahmen der o.a. Verträge kann der Gast - aufgrund gesondert noch abzuschließender Verträge - Serviceleistungen mit dem Global Inn vereinbaren (beispielsweise täglicher Reinigungsservice, zusätzlicher Wäschewechsel). Die entsprechenden Preise werden dem Besteller bzw. Gast von Mitarbeitern des Global Inn mitgeteilt.
Die im Vertrag ausgewiesenen monatlichen Beträge sind für den ersten Monat bereits bei Anreise zur Zahlung fällig. Bei längerer Vertragsdauer sind die monatlichen Kosten jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monates an das Global Inn zu entrichten.
IV. Gesonderte Bestimmungen für Seminarräume bzw. Seminare
1. Diese Regelung gilt speziell für gebuchte Seminarräume. Sie ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen unter Ziff. I und II.
2. Es gelten insoweit folgende Stornofristen:
2 Tage pro Raum vor Mietbeginn; die Frist verlängert sich für jeden weiter gemieteten Seminarraum um weitere 2 Tage.
Sofern der Gast bzw. Besteller die Stornofristen nicht einhält, ist das Global Inn berechtigt, 80 % des Mietpreises in Rechnung zu stellen. Dem Gast bzw. Besteller steht es frei, nachzuweisen, daß dem Global Inn geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Der Gast ist verpflichtet, dem Global Inn mindestens 1 Woche vor Seminarbeginn mitzuteilen, wie viele Teilnehmer erwartet werden. Bei einer Überbelegung des gemieteten Raumes von mehr als 10 % der Teilnehmer ist das Global Inn berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. Den entstandenen Schaden hat der Gast zu ersetzen.
4. Sofern das Global Inn auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes zusätzliche Tagungstechnik bei einem externen Anbieter bestellt, ist der Gast auch bei Einhaltung der Stornofristen verpflichtet, dem Global Inn die getätigten Aufwendungen bei entsprechendem Nachweis zu ersetzen.
5. Für vom Gast bzw. den entsprechenden Teilnehmern in den Seminarraum eingebrachte Gegenstände haftet das Global Inn nicht, es sei denn, den dort angestellten Personen wäre Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Sollte es sich bei dem Seminarteilnehmer gleichzeitig um einen Übernachtungsgast handeln, gilt diese Regelung nicht. Vielmehr erlangt Ziff. I. 4 Geltung.
6. Für die Tagungsverpflegung kommt ein Vertrag mit dem Global Inn nicht zustande. Das Global Inn tritt insoweit als Vermittler zum Leistungserbringer auf. Sollten durch das Global Inn im Auftrag des Gastes beim Leistungserbringer bestellte Waren aus welchen Gründen auch immer (z.B. Stornierung) nicht abgenommen werden, wird der Leistungserbringer selbst Ersatzansprüche an den Gast stellen. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, sofern nämlich die Tagungsverpflegung nicht oder nicht im gehörigen Umfang zur Verfügung gestellt wird. Insoweit steht es dem Gast frei, sich direkt an den Leistungserbringer zu wenden.

